Dass in Vorstellungsgesprächen Fragen gestellt werden, ist allgemein bekannt. Es gibt in der Weite des Internet Sammlungen mit angeblich besonders guten oder besonders schlechten Fragen, es gibt Tipps für die besten Antworten, und es gibt, aus gutem Grund, auch Informationen zu unzulässigen Fragen.
Wer nicht erst seit gestern im Recruiting tätig ist, weiß, was gefragt werden kann und was nicht. Oder sollte es zumindest wissen.
Kürzlich war ich auf einer Veranstaltung zur DS-GVO (ja, das Thema Datenschutz ist immer noch und immer wieder aktuell). Es waren Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer anwesend, Personalerinnen und Personaler, ein paar Juristen. Eine bunte Mischung also, aber die meisten, mich eingeschlossen, zählte ich zur Gruppe berufs- und lebenserfahrener Menschen – graue Haare und Fältchen lassen grüßen.
Da sollte man meinen, es gäbe Konsens darüber, welche Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt werden können. Doch weit gefehlt. In einem Kleingruppengespräch wurde Unverständnis darüber geäußert, dass Bewerberinnen und Bewerber zu persönlichen Themen wie Gesundheitszustand und Behinderung schweigen dürfen. Es sei ein Anzeichen von mangelndem Vertrauen, wenn jemand auf eine solche Frage nicht wahrheitsgemäß antworte.
Nun ist es in kleinen und/oder inhabergeführten Unternehmen oft so, dass man vieles von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiß, das über rein berufliche Themen hinaus geht. In einem Familienunternehmen in meiner Region legt die Chefin großen Wert darauf, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern z.B. zum Hochzeitstag zu gratulieren – das kann sie natürlich nur, weil sie die Informationen auch hat und weil die, die dort arbeiten, nichts dagegen haben und das auch einfordern.
Trotzdem haben wir im Vorstellungsgespräch nicht das Recht, Fragen aus allen Lebensbereichen zu stellen. Oft wird der Bewerbungsprozess mit einem Flirt verglichen. Und da erzählt man ja auch nicht gleich beim ersten Date, dass man ein Morgenmuffel ist oder fürchterlich schnarcht. Wer diese Offenheit möchte und beim Gegenüber auch schätzt, darf selbstverständlich sagen, was er will, und auch auf Fragen antworten, die nichts im Vorstellungsgespräch zu suchen haben.
Aber wer nicht gleich über alles reden will, darf Dinge auch für sich behalten.
Wenn Sie sich gerade im Bewerbungsprozess befinden und Vorstellungsgespräche wahrnehmen, lassen Sie die Gespräche nicht nur im Hinblick auf die Atmosphäre und die Gesprächspartner Revue passieren, sondern auch im Hinblick auf die Art der Fragen, die gestellt wurden. Das kann in der Entscheidungsfindung hilfreich sein.